Parkett - technische Bedingungen

1. Holzfeuchtigkeit: 9%±2% 

 

2. Ausmaße:

  • Starke: 10 mm, 16 mm, 22 mm
  • Breite: 43-70 mm
  • Länge: 200-500 mm 
  •  Ausmaßtoleranz ±0,2 mm

 

3. Qualität der Parkettbretter

 

3.1. Allgemeine Bemerkungen:

 

  • Mit Rücksicht auf die Differenzen beim Sortieren, die man nicht vermeiden kann, läßt man in der gegebenen Klasse 2% von Bretter mit einer niedrigeren Qualität (gemäß der Norm DIN 280 Pkt. 4.1) zu.
  • Die Qualität beurteilt man gemäß den Fehlern, die auf der oberen (rechten) Fläche auftreten.
  • Man berücksicht nicht die Jahresringheit, das System der Jahresringe und die Aste, die bis 3 mm nicht konzentriert sind.
  • Der gesunde Kern ist in der unteren Fläche zulässig.
    Weiche Fäulnis ist auf beiden Flächen unzulässig.
    Harte Fäulnis ist auf der linken Fläche in der Form der Streifen mit einer Tiefe bis 5 mm und bis 10% der Fläche (mit Ausschluss der Klasse Natur) zulässig.
  • Alle Fehler, die in den Punkten 3.2 nicht umgefasst worden sind oder die im größeren Bereich auftreten sind an der linken Seite zulässig.

 

3.2. Ausführliche Forderungen - zulässige Fehler, die im Holz auftreten:

 

Natur

  • ohne Fehler,
  • natürliche Holzfarbe.


Gestreift

  • Splint bis 50% der oberen Fläche;
  • gesunde Aste, helle, die mit dem Holz nicht kontrastieren, bis 5 mm, die einzeln auftreten,
  • differenzierte Holzfarbe, natürliches Durchfärben,
  • untiefe Flächenbrüche mit einer Tiefe bis 1 mm und einer Länge bis 20 mm.


Rustikal

  • ohne Splint,
  • unnatürliche Durchfärbungen,
  • gesunde zusammengewachsene Aste, bis 10 mm,
    teilweise verwachsene, bis 5 mm angefaulte, nicht konzentrierte, Aste,
  • untiefe Flächenbrüche bis 20 mm der Länge,
  • einzelne Endrisse bis 5 mm lang, die auf die rechte Fläche übergehen.


4. Auftretungsbereich von zulässigen Fehlern der Bearbeitung:

  • obere Fläche: Welligkeit des Hobelns bis in die Tiefe von 0,3 mm,
  • untere Fläche: Holzabnahmen (Holzausfälle) mit einer Tiefe bis 2 mm, Breite bis 5 mm und bis 1/3 der Brettlänge,
  • Seiten: Vertiefungen und Ausrisse der Faser bis 0,3 mm,
  • Stirne: Ablenkung der Stirn-Senkrechtheit von der Längsachse des Brettes bis 0,5% der Brettbreite.
  • Die Nuten und Spunde müssen die richtige Zusammenlegung der Bretter ohne Aufstehung von Spalten auf der Fußbodenfläche versichern.


5. Aufbewahrung

 

Das Parkett soll man im trocknen und luftigen Raum, der den Sonnenstrahlen und den Niederschlägen nicht ausgesetzt ist, aufbewahren. Die Pakete sind von der Unterlage zu isolieren.

 

6. Transport

 

Das Parkett ist mit bedeckten Transportmitteln zu befördern. Die Pakete sollen gegen Verschieben und Beschädigung während der Beförderung versichert sein. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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